Unsere Milchzapfstelle stellt sich vor

Rohmilch-Infos

 

Rohmilch ist die von landwirtschaftlichen Betrieben gewonnene Milch, bevor sie einem Erhitzungsverfahren unterzogen wird. Sie darf im Milcherzeugerbetrieb abgegeben werden, wenn dies vorher der zuständigen Behörde angezeigt wurde.

 

Während Supermarkt-Vollmilch einen von der Molkerei eingestellten Fettgehalt von 3,5 % enthält, liegt der Fettgehalt unserer Rohmilch zwischen 3,8 und 4,2 Prozent. Dadurch schmeckt unsere Rohmilch besonders vollmundig. Generell schwankt der Milchfettgehalt bei Rohmilch je nach Kuh, Futter und Jahreszeit und kann auch unter 3,8 Prozent sowie über 4,2 Prozent liegen.

 

Unserer Kühe fressen hauptsächlich unsere betriebseigene Gras- und Maissilage. Dazu bekommen sie Getreideschrot aus eigenem Anbau. Trockenschnitzel, Rapsschrot und Mineralfutter werden zugekauft. Gemolken werden unsere 120 Kühe mit modernen Melkrobotern. Gern zeigen wir Ihnen, wie das praktisch funktioniert.  Unsere Kühe entscheiden selbst, wann sie sich melken lassen. Dadurch herrscht große Ruhe und eine entspannte Atmosphäre im Stall.

 

Tipps zum Umgang mit Rohmilch

 

Die Milchflasche bzw. das Abfüllgefäß muss sehr sauber sein, damit die Keimzahl niedrig bleibt.Die Temperatur der gezapften Milch beträgt 4,5°C. Diese Temperatur sollte möglichst lange gehalten werden.

 

Die Rohmilch sollte bald (innerhalb von 2-4 Tagen) verbraucht werden. Die Haltbarkeit ist abhängig davon, wie oft und wie lange die Kühlkette unterbrochen wird.

 

Rohmilch vor dem Verzehr abkochen

 

Trotz aller Hygienemaßnahmen ist es möglich, dass Keime vom Tier oder der Stallumgebung in die Milch gelangen. Durch gründliches Reinigen der Melkroboter und durch Sauberkeit im Stall versuchen wir dies natürlich auszuschließen. Aber wir arbeiten nicht in einem Operationssaal und können keine sterilen Bedingungen schaffen.

 

Es bleibt ein gewisses Restrisiko, dass auch krankmachende Keime in die Rohmilch gelangen. Kinder, Alte, Schwangere oder grundsätzlich Personen mit eingeschränktem Immunsystem könnten dadurch erkranken. Krankmachende Bakterien werden durch Pasteurisieren oder Abkochen sicher abgetötet. Um jegliches Restrisiko auszuschließen, schreibt der Gesetzgeber uns daher vor, auf das Abkochen hinzuweisen.

 

 

 

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